Strafrecht


Tatverdächtiger in einen Strafverfahren zu sein, gehört wohl zu den unangenehmsten Situationen, in die ein Mensch geraten kann. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist durchaus existenzbedrohend. Ob es um lange Haftstrafe oder eine Geldstrafe mit Führerscheinentzug geht, es steht viel auf dem Spiel und das Leben ist danach oft elementar verändert. Eine gute Verteidigung ist für einen Tatverdächtigten von existenzieller Bedeutung.

Die Verteidigung sollte bereits vor der Anklage beginnen. Es gibt insgesamt drei Verfahrensabschnitte. Das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren ( Eröffnungsverfahren) und die Anklage. Für einen Rechtsanwalt heißt das, die optimale Verteidigungsstrategie in jedem Stadium des Strafverfahrens zu finden. Ich finde heraus, welche Schritte sich in der jeweiligen Situation für Sie anbieten.




Ermittlungsverfahren


Das Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erlangt. Im Ermittlungsverfahren gilt es für den Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen. Das weitere Vorgehen richtet sich nach der jeweiligen Situation.

Auf jeden Fall finde ich heraus, wie weit die Ermittlungen vorangeschritten sind.

Meine Mandanten werden dann genau über die Situation und ihre rechtlichen Folgen sowie über das weitere Vorgehen aufgeklärt. Falls nötig, stelle ich einen Antrag auf Beweiserhebung.

Bereits in diesem Stadium kann ich auf eine Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft hinwirken. Ich kann dazu anregen ,das Verfahren gem. §§ 170 Abs. 2; 153; 153 a, 154 oder 154 StPO einzustellen.

Gegebenenfalls gehe ich mit den entsprechenden Rechtsbehelfen gegen Maßnahmen wie z. B. Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchung, etc. vor.

Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder Polizei nicht ausreichen, kann ich gegebenenfalls eigene Ermittlungen durchführen lassen oder die Staatsanwaltschaft oder Polizei zu Ermittlungen anregen, die die Unschuld meines Mandaten beweisen können.

Ich übernehme auch im Falle eines Strafbefehls die Verteidigung. Der Einspruch ist dagegen der richtige Rechtsbehelf.



Zwischenverfahren


Im Zwischenverfahren (Eröffnungsverfahren) entscheidet das Gericht darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Ich nehme auch in dieser Situation mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Kontakt auf.

Hier gilt es, den Tatverdacht zu erschüttern. Dies geschieht (insbesondere) durch rechtliche Erwägungen, die sich zugunsten meiner Mandanten auswirken und die Zulassung zur Verhandlung verhindern.

Falsche Aussagen möglicher Zeugen gilt es zu erschüttern und zu widerlegen, damit die Hauptverhandlung in diesem Stadium noch vermieden werden kann.


Hauptverhandlung

Meine Mandanten sollen auf die Hauptverhandlung möglichst gut vorbereitet und eingestellt werden. Sie sollen wissen, was vor Gericht genau passiert und wie eine solche Verhandlung abläuft.

Ziel ist es, die Unschuld meines Mandanten zu beweisen. Beweismittel, wie falsche Zeugen sind zu widerlegen oder deren Glaubwürdigkeit zu erschüttern.

Wenn es nötig wird, sollen Beweisanträge, Hilfsbeweisanträge und Beweisermittlungsanträge gestellt werden.

Auch in der Hauptverhandlung kann ich immer noch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, sofern meine Mandanten dies wünschen.

Es ist weiterhin auf ein faires Verfahren zu achten. Die Rechte der Mandanten dürfen auch in der Hauptverhandlung nicht verletzt werden.