Kosten


Die Kosten für meine Anwaltsvergütung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz ( RVG ). Dort ist geregelt, welche Gebühren entstehen und auf welche Höhe sie sich belaufen.
Die Höhe hängt vom Wert der Angelegenheit und von der Art der Tätigkeit ab. Falls kein bestimmter Betrag für die Rechtsangelegenheit beziffert werden kann, sollen die Gebühren pauschal vereinbart werden.

Honorarvereinbarungen
In Einzelfällen können auch individuell auszuhandelnde Honorarvereinbarungen getroffen werden, z. B bei längeren und regelmäßigen Tätigkeiten.

Erstberatung
In der Erstberatung erörtere ich Ihnen die Sach- und Rechtslage, das weitere Vorgehen und die möglichen Kosten. Dafür soll eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Kosten für die Erstberatung belaufen sich zwischen 20 und 190 €, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Höhe orientiert sich am Gegenstandswert ( nach dem RVG, s. o.) und am Umfang der Rechtssache.

Einkommensschwache Bürger

Für einkommensschwache Bürger gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Prozesskostenhilfe
  • Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe PKH

Prozesskostenhilfe ist Kostenhilfe für die Führung eines Prozesses ( für Kläger- und/oder Beklagtenseite) in zivilprozessualen Verfahren, Patenterteilungsverfahren, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Landwirtschaftssachen, Verfahren vor dem Arbeitsgericht, Sozialgerichtsverfahren und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Voraussetzungen der PKH sind:

  • Hilfsbedürftigkeit der Partei
  • Hinreichende Aussicht auf Erfolg
  • Fehlende Mutwilligkeit

Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann.

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren.

Sie besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in außergerichtlicher Vertretung für folgende Bereiche:

  • Strafrecht